Was sind Beauftragte
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Was sind Beauftragte?
Beauftragte sind Personen, welche im Unternehmen meinst überwachende Tätigkeiten wahrnehmen. Sie werden von der Geschäftsführung hierzu bestimmt.
Gesetzlich bestimmte Beauftragte
Gesetzlich vorgeschriebene Beauftragen übernehmen eine gesetzliche Überwachungspflicht. Das meint, diese Personen überprüfen die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften. Dies ist zum Beispiel ein Datenschutzbeauftragter. Dieser muss laut Gesetz ab einer Mindestmitarbeiterzahl im Unternehmen bestellt sein. Meist gelten hier formale Bestellungen als Pflichtübung.
Freiwillig bestellte Beauftragte
Freiwillig bestellte Beauftragte werden von der Unternehmensleitung (freiwillig) zum Beispiel für die Betreuung und Umsetzung von Managementsystemen bestellt. Klassisch sind hier der Qualitätsmanagementbeauftragte, Umwelt- oder Informationssicherheitsbeauftragte. Hierzu besteht keine offizielle gesetzliche Pflicht. Es kann aber eine indiekte Pflicht vorhanden sein, wie das vorhanden sein dieser Rolle im Rahmen einer Zertifizierung.
Notwendige Kompetenzen
Teilweise trifft man in kleineren Unternehmensstrukturen mit dem Geschäftsführer zusammen, welcher einem dann seine Ehefrau im Betrieb als die bestellte Datenschutzbeauftragte präsentiert.
Damit ergibt sich dann eine kurze Diskussion nach der notwendigen "Fachkunde" für den Beauftragten. Leider reicht hier nicht der einmalige 3 oder 5-tages Kurs aus. Beim Datenschutz wäre sorgar die gesetzliche Bestellung gar nicht erfolgt, was mit einem Bußgeld geahndet würde.
Fachliche Kompetenzen
Fachlich notwendige Kompetenzen ergeben sich aus dem Fachgebiet des Beauftragten. Für den Datenschutzbeauftragten hat dies einmal der "Düsseldorfer Kreis" festgelegt. Das ist der Arbeitskreis aller Datenschutzbeauftragten der Bundesländer.
Im Sinne dieser Entscheidung umfasst dies eine juristische Kompetenz, eine prozessuale Kompetenz und natürlich auch entsprechende Kompetenzen in der Informatik.
Berufliche Erfahrung
In der Regel sollten die Fachlichen Kompetenzen im Rahmen von ca. 5 Jahren erworben worden sein. Berufsverbände sprechen hier teilweise von mindesten zwei Jahren - was sehr wenig ist. Eigenlich ein Berufseinsteiger.
Schulische Ausbildung / Studium
Dazu muss nicht viel ausgeführt werden. Die Anforderungen können in jeder Stellenanzeige nachgelesen werden
Interner oder Externer Beauftragter?
Das muss jedes Unternehmen für sich selbst entscheiden. Es entscheidet sich oftmals auch an der Unternehmensgröße!
Zu beachten ist u.a.
- Beauftragte haben oftmals eine Sonderstellung (Kündigungsschutz)
- Beauftragte benötigen eine hohe Qualifikation und Weiterbildung
- Beauftragte benötigen auch einen Vertreter (eigentlich eine zweite Stelle!)
- In kleinen und mittleren Betrieben wird oftmals nicht eine 100 % Stelle benötigt
Alle diese Punkte lassen Unternehmen dann doch oft zu einer externen Beauftragung tendieren.