Technische Schutzmaßnahmen allein reichen für NIS2-Compliance nicht aus. Wir erklären, welche Richtlinien und Dokumente zwingend erforderlich sind.
Firewalls, Verschlüsselung und Monitoring sind notwendig — aber nicht hinreichend. § 30 BSIG verlangt ausdrücklich ein organisatorisches Fundament: dokumentierte Richtlinien, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Prozesse, die im Ernstfall und bei Behördenprüfungen vorgelegt werden können.
Wichtig: NIS2-Compliance ist kein IT-Thema, das sich an die IT-Abteilung delegieren lässt. Risikomanagement und Sicherheitsverantwortung müssen auf Geschäftsleitungsebene verankert sein.
Diese Richtlinien müssen unter NIS2 vorgehalten, gelebt und dokumentiert werden. Fehlende oder nicht gelebte Dokumente sind bei einer Behördenprüfung ein direktes Compliance-Risiko.
Das übergeordnete Dokument. Definiert Ziele, Grundsätze und Geltungsbereich der Informationssicherheit — Basis für alle Einzelrichtlinien.
Wie Risiken identifiziert, bewertet und priorisiert werden. Welche Maßnahmen bei welchem Risikolevel zu ergreifen sind.
Eskalationswege, Meldepflichten gegenüber dem BSI, interne Kommunikationsketten bei Sicherheitsvorfällen.
Backup-Maßnahmen, Wiederherstellungsziele (RTO/RPO), Krisenmanagement und Notfallkommunikation.
Anforderungen an Dienstleister und Lieferanten, Prüfprozesse, Vertragsmuster mit Cybersecurity-Klauseln.
Regelungen zu Benutzerrechten, Rollenkonzept, Multi-Faktor-Authentifizierung und Passwortstandards.
Dokumentation ist kein bürokratischer Selbstzweck — sie ist der Nachweis, dass Ihre Sicherheitsorganisation tatsächlich funktioniert. Das BSI kann jederzeit Nachweise anfordern, ohne dass ein konkreter Vorfall vorliegen muss.
Wir erstellen oder prüfen Ihre NIS2-Pflichtdokumente — praxistauglich, prüffähig und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
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