Vorsprung durch Wissen und Erfahrung
§ 38 BSIG — Schulungspflicht

NIS2-Schulung für die Geschäftsleitung

§ 38 BSIG verpflichtet Geschäftsführer und Vorstände persönlich zu regelmäßigen Cybersicherheitsschulungen — mit Nachweispflicht gegenüber dem BSI.

Technische & rechtliche Expertise Erfahrung aus zahlreichen NIS2-Projekten Standort Sindelfingen
§ 38 BSIG

Schulungspflicht der Geschäftsleitung — was das Gesetz fordert

Die Schulungspflicht nach § 38 BSIG ist kein bürokratisches Beiwerk. Sie ist Ausdruck der Erkenntnis, dass Cybersicherheit top-down geprägt wird: Wer an der Spitze keine Kompetenz hat, kann keine verantwortliche Steuerung von Cyberrisiken gewährleisten.

BSI-Handreichung April 2026

Was Geschäftsleitungen wissen müssen

Das BSI hat in seiner Handreichung vom April 2026 konkretisiert, welche Inhalte eine NIS2-konforme Geschäftsleitungsschulung abdecken muss. Vier Themenbereiche stehen im Mittelpunkt.

Cyberbedrohungslandschaft

Aktuelle Angriffsszenarien, typische Angriffsvektoren auf Unternehmen Ihrer Größe und Branche, Ransomware-Risiken.

Risikobewertung & Entscheidung

Wie Cyberrisiken eingeschätzt und in Geschäftsentscheidungen einbezogen werden — Budgetverantwortung und Priorisierung.

Rechtliche Pflichten & Haftung

Persönliche Haftung nach § 38 BSIG, Bußgeldrahmen, Meldepflichten und Konsequenzen bei Pflichtverletzung.

Krisenreaktion & Kommunikation

Rolle der Geschäftsleitung im Ernstfall: Entscheidungswege, externe Kommunikation, Behördenkontakt.

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NIS2-Schulung für Ihre Geschäftsleitung

Wir bieten maßgeschneiderte Geschäftsleitungsschulungen, die § 38 BSIG erfüllen und praxisnah auf Ihre Branche und Unternehmenssituation ausgerichtet sind.

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