Angreifer nutzen gezielt Sicherheitslücken bei Dienstleistern. NIS2 verpflichtet zur systematischen Lieferkettenprüfung — wir erklären, was das in der Praxis bedeutet.
§ 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG verpflichtet betroffene Einrichtungen ausdrücklich, die Sicherheit der Lieferkette einschließlich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zu unmittelbaren Anbietern und Dienstleistern zu gewährleisten. Die Verantwortung endet nicht an der eigenen Unternehmensgrenze.
Praxisrisiko: Viele erfolgreiche Cyberangriffe nutzen gezielt Sicherheitslücken bei Dienstleistern als Einfallstor. Wer seine Lieferkette nicht prüft, importiert fremde Risiken in seine eigene Infrastruktur — und haftet trotzdem.
Alle Dienstleister und Lieferanten erfassen, die Zugang zu Ihren Systemen haben oder Dienste erbringen, auf die Ihre NIS2-Dienste angewiesen sind.
Nicht alle Dienstleister sind gleich kritisch. Priorisieren nach Abhängigkeit und Zugang.
Bestehende Verträge prüfen und um NIS2-konforme Cybersecurity-Klauseln ergänzen.
Wir erstellen Ihr Dienstleister-Inventar, entwickeln Bewertungsframeworks und entwerfen NIS2-konforme Vertragsklauseln.
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