Das BSIG sieht empfindliche Bußgelder für NIS2-Verstöße vor — gestaffelt nach Einrichtungskategorie und Schwere des Verstoßes. Wir erklären die Zahlen, den Verfahrensablauf und wie Sie Bußgelder wirksam vermeiden.
Das Bußgeldregime nach § 65 BSIG staffelt Sanktionen nach Einrichtungskategorie und Schwere des Verstoßes. Maßgeblich ist immer der höhere der beiden Beträge — prozentualer Umsatzanteil oder absoluter Höchstbetrag.
Achtung: Bußgelder können auch verhängt werden, wenn kein Sicherheitsvorfall eingetreten ist — allein auf Basis unzureichender Compliance-Nachweise. Das BSI kann jederzeit proaktiv prüfen.
Keine oder unzureichende Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG.
Verspätete, unvollständige oder fehlende Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle ans BSI.
Geschäftsleitung hat die Schulungspflicht nach § 38 BSIG nicht erfüllt oder kann sie nicht nachweisen.
Betroffene Einrichtung hat sich nicht beim BSI registriert.
Wir helfen Ihnen, alle NIS2-Pflichten lückenlos zu erfüllen und die Dokumentation aufzubauen, die im BSI-Prüffall schützt.
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