Ein Sicherheitsvorfall ist keine Frage des Ob, sondern des Wann. NIS2 verpflichtet zur systematischen Vorbereitung — wir erklären Aufbau, Rollen und operative Reaktion.
§ 30 Abs. 2 Nr. 2 BSIG verpflichtet betroffene Einrichtungen zu Maßnahmen zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen. Auslöser ist dabei nicht jedes Sicherheitsereignis, sondern nur ein erheblicher Sicherheitsvorfall.
Mitarbeitende müssen wissen, wohin sie sich wenden — bevor ein Vorfall eintritt. Niedrigschwellige Meldeprozesse entscheiden, ob die BSI-Meldefristen überhaupt eingehalten werden können.
Interdisziplinäres Team mit klar geregelten Zuständigkeiten — aktiv eingebunden, nicht nur informiert.
Konkrete Handlungsanweisungen für die wahrscheinlichsten Szenarien — regelmäßig geübt, nicht nur dokumentiert.
Nach der BSI-Meldung beginnt die eigentliche Arbeit. Diese drei Phasen sind gesetzlich nicht im Detail vorgeschrieben, aber ohne sie ist keine nachhaltige Schadensbegrenzung möglich.
Aus der Praxis: Bei Übungen stockt es regelmäßig bereits nach wenigen Minuten: Wer stuft den Vorfall als erheblich ein? IT-Leitung und Datenschutzbeauftragter sind sich uneins, die Geschäftsführung hat keine Vorstellung. Übungen unter realen Bedingungen decken in zwei Stunden mehr auf als ein Jahr Dokumentationspflege.
Wir entwickeln Ihre Reaktionspläne, schulen das Vorfall-Team und begleiten Ihre erste Übung — damit das Framework nicht nur auf Papier funktioniert.
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