Drei Regelwerke, drei Rollen — keine Konkurrenz, sondern Ergänzung. Wir erklären, was welches Regelwerk leistet und wo die entscheidenden Unterschiede liegen.
Die drei Regelwerke werden oft als Alternativen diskutiert. Das ist ein Irrtum: Sie adressieren unterschiedliche Ebenen derselben Fragestellung und können — richtig kombiniert — erheblichen Synergieeffekt erzeugen.
| Kriterium | NIS2 / BSIG | ISO 27001 | BSI-Grundschutz |
|---|---|---|---|
| Charakter | EU-Recht, verbindlich für betroffene Einrichtungen | Internationaler Standard, freiwillig | Nationaler Standard (BSI), freiwillig |
| Zweck | Regulatorische Pflicht, Sanktionen bei Verstoß | Zertifizierung, Vertrauensnachweis | Operative Sicherheitsmaßnahmen |
| GL-Schulungspflicht | Ja, § 38 BSIG, zwingend | Nein | Nein |
| Meldepflichten | Ja, 24h/72h/1 Monat ans BSI | Nein | Nein |
| Bußgelder | Ja, bis 10 Mio. € / 2 % Umsatz | Nein | Nein |
| Zertifizierbar | Nein (Compliance-Nachweis möglich) | Ja | Ja |
| Lieferkettenpflicht | Ausdrücklich, § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG | Empfohlen (A.15) | Empfohlen |
Wer ISO-27001-zertifiziert ist, hat den Großteil der NIS2-Anforderungen bereits strukturell erfüllt. Risikoanalyse, Dokumentation, Audit-Zyklen, Incident Management — alles vorhanden. Aber drei Bereiche erfordern gezielte Ergänzungen.
ISO 27001 fordert kein persönliches Schulungsnachweis der Geschäftsleitung. § 38 BSIG schon — mit Nachweispflicht.
ISO 27001 kennt keine behördlichen Meldefristen. NIS2 schreibt Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden vor.
Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren — unabhängig von einer ISO-Zertifizierung.
Empfehlung: ISO 27001 als ISMS-Fundament nutzen und gezielt um die NIS2-spezifischen Anforderungen ergänzen. Das spart erheblichen Aufwand gegenüber einem Parallelaufbau.
Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und zeigen, welche gezielten Maßnahmen den größten NIS2-Hebel haben.
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