Einmal im Jahr ein generischer Online-Kurs reicht unter NIS2 nicht aus. Wir erklären, welche Schulungspflichten tatsächlich bestehen und wie ein wirksames Programm aussieht.
Die explizite Schulungspflicht nach § 38 BSIG gilt für die Geschäftsleitung. Für Mitarbeitende gibt es keine vergleichbar direkte Einzelpflicht — aber § 30 BSIG verpflichtet Einrichtungen zu umfassenden Risikomanagementmaßnahmen, die ohne geschulte Mitarbeitende schlicht nicht umsetzbar sind.
Praxisregel: Ohne regelmäßige, zielgruppengerechte Schulungen ist ein NIS2-konformes Risikomanagement nicht nachweisbar. Das BSI erwartet dokumentierte Schulungsmaßnahmen für alle Beschäftigten, die sicherheitsrelevante Aufgaben ausüben.
Ein wirksames Security-Awareness-Programm ist nicht einmalig und nicht generisch. Es ist auf Zielgruppen zugeschnitten, regelmäßig wiederholt und durch Tests auf Wirksamkeit geprüft.
Wir entwickeln zielgruppengerechte Schulungsprogramme, die NIS2-Anforderungen erfüllen und in Ihrer Belegschaft tatsächlich wirken.
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