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NIS2 / BSIG § 32

NIS2-Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle ans BSI

Welche Vorfälle müssen wann und mit welchen Inhalten ans BSI gemeldet werden? Wir erklären die dreistufige Meldepflicht nach § 32 BSIG.

Technische & rechtliche Expertise Erfahrung aus zahlreichen NIS2-Projekten Standort Sindelfingen
§ 32 BSIG

Wann entsteht eine Meldepflicht?

Nicht jedes Sicherheitsereignis ist meldepflichtig. Meldepflichtig sind ausschließlich erhebliche Sicherheitsvorfälle im Sinne des § 2 Nr. 11 BSIG — Ereignisse, die erhebliche Betriebsstörungen oder Schäden verursacht haben oder verursachen können.

Kein erheblicher Vorfall

Keine Meldepflicht, aber interne Dokumentation empfohlen:

  • Spam-E-Mail ohne Schadwirkung
  • Fehlgeschlagener Anmeldeversuch (einzeln)
  • Technische Fehler ohne Sicherheitsbezug

Potenziell erheblicher Vorfall

Sofort bewerten, Meldepflicht prüfen:

  • Unbekannte Software auf Systemen entdeckt
  • Ungewöhnliche Datenbewegungen
  • Kompromittierte Zugangsdaten

Erheblicher Vorfall — meldepflichtig

Meldepflicht ausgelöst, Fristen laufen sofort:

  • Ransomware mit Systemverschlüsselung
  • Datenabfluss mit Serviceausfall
  • Angriff mit nachweisbarer Betriebsstörung
Dreistufige Meldepflicht

Die Meldefristen nach § 32 BSIG

Die Meldepflicht ist dreistufig. Entscheidend: Die Uhr läuft ab dem Moment, in dem die Einrichtung Kenntnis von einem erheblichen Vorfall erlangt — nicht ab Abschluss der internen Untersuchung.

Stufe 1 — 24 Stunden
Frühwarnung
Erste Meldung ans BSI: Vorfall bestätigt, Ersteinschätzung, Auswirkungen soweit bekannt.
Stufe 2 — 72 Stunden
Detailmeldung
Aktualisierte Informationen: Ursache, Ausmaß, ergriffene Gegenmaßnahmen.
Stufe 3 — 1 Monat
Abschlussbericht
Vollständige Analyse, Ursachenforschung, Lessons Learned, Präventivmaßnahmen.

Kritischer Fehler in der Praxis: Viele Unternehmen warten mit der Erstmeldung, bis intern alles geklärt ist. Das verstößt gegen die 24-Stunden-Frist. Die Frühwarnung muss auch mit unvollständigen Informationen abgegeben werden — fehlende Details sind kein Ausschlussgrund.

Was in die Meldung gehört

Inhalte einer NIS2-konformen Vorfallmeldung

Hinweis: Viele erhebliche Sicherheitsvorfälle sind gleichzeitig meldepflichtige Datenschutzverletzungen nach DSGVO. Beide Meldewege müssen parallel bedient werden — der Datenschutzbeauftragte gehört deshalb von Beginn an ins Vorfall-Team.

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