VAIT Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT
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VAIT Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT
VAIT ist ein Rundschreiben der Bundesanstalt der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in dem die versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT der Versicherungen festgelegt werden.
Ebenfalls im November 2017 hat die BaFin einen ersten Entwurf zu VAIT veröffentlicht. Darin wurden
- die IT-bezogenen Anforderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und
- die Mindesanforderungen an die Geschäftsorganisation (MaGO) von Versicherungsunternehmen
- mit VAIT ein Standard für die Versicherungsbranche geschaffen
Der Einsatz von Informationstechnik (IT) in den Unternehmen, auch unter Einbeziehung von IT-Services, die durch IT-Dienstleister bereitgestellt werden, hat eine zentrale Bedeutung für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds.
Das VAIT Rundschreiben enthält Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die Geschäftsorganisation im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), soweit sie sich auf die technisch-organisatorische Ausstattung der Unternehmen beziehen. Es legt diese Vorschriften für die BaFin verbindlich aus und gewährleistet hierdurch eine konsistente Anwendung gegenüber allen Unternehmen und Gruppen.
Das Rundschreiben gibt einen flexiblen und praxisnahen Rahmen vor, insbesondere für das Management der IT-Ressourcen, für das Informationsrisikomanagement und das Informationssicherheitsmanagement.
Download vom VAIT Rundschreiben:
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2018/rs_18_10_vait_va.html
Weitere Informationen lesen sie hierzu auf unserer Informationsseite:
VAIT-Beratung.de
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Bezugsmöglichkeiten:
BaFin
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