Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
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Was ist Ziel und Inhalt der Norm?
Kapitalverwaltungsaufsichtliche Anforderungen an die IT
Die Kapitalverwaltungsaufsichtlichen
Anforderungen an die IT (KAIT) wurden mit dem Rundschreiben 11/2019 (WA)
vom 1. Oktober 2019 von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Eine zentrale
Zielsetzung der neu formulierten Anforderungen der BaFin sind die
Sicherheit in der Informationstechnologie und das Bewusstsein für IT
Risiken zu schärfen. Die KAIT gilt für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) im Sinne des § 17 KAGB, soweit diese über eine Erlaubnis nach § 20 Abs. 1 KAGB verfügen.
KAIT, VAIT und BAIT - alles gleich?
KAIT folgt den Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT (VAIT) mit Rundschreiben 10/2018 und der ersten Rundschreiben in dieser Thematik, den Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT) vom November 2017.
Nun
ist es für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) auch soweit, die
BaFin wird die Funktionsfähigkeit der IT zukünftig prüfen.
Vorausgeschickt sei, dass KAIT, VAIT und BAIT inhaltlich nicht gleich
sind - es bestehen in der Tat Unterschiede, die wir Ihnen auf den
folgenden Seiten kurz dargstellen werden.
Zielsetzung von KAIT
Zielsetzung
von KAIT ist die Informationssicherheit, einschließlich der
IT-Sicherheit zu erhöhen und das Bewußtsein für IT-Risiken zu schärfen.
Die
Kapitalverwaltungsgesellschaften bleiben verpflichtet, auf gängige IT-Standards
abzustellen sowie den Stand der Technik zu berücksichtigen.
Weitere Informationen lesen sie hierzu auf unserer Informationsseite:
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von KAIT.
Bezugsmöglichkeiten:
BaFin
BaFin