Lieferkettengesetz (LkSG) - Überblick und Grundlagen - LkSG - hier wird ihnen geholfen

Deutsches Lieferkettengesetz (LkSG)
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Lieferkettengesetz
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Lieferkettengesetz

LkSG - Überblick

Grundlagen zum Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz (LkSG) ist ein Deutsches Gesetz. Es werden verschiedene Begriffe synonym dafür verwendet: LieferkettenSorgfaltspflichtengesetz oder Sorgfaltspflichtengesetz.

Das Video rechts erklärt das LkSG kurz und bündig.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=1vH3KLp8K7Y

Für wenn gilt das Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz gilt für alle deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter. Diese müssen das Gesetz ab dem 01. Januar 2023 umsetzen. Ab dem 01.01.2024 müssen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter ebenfalls das Gesetz umsetzen. Das ist die derzeitige Situation - wenn da die EU nicht auch an einem Lieferkettengesetz arbeiten würde.

Der EU-Entwurf geht hier weiter. Wenn der EU-Entwurf verabschiedet wird, dann müssen auch Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) die EU-Vorgaben umsetzen.

Dabei möchte die Europäische Union, dass auch kleine und mittlere  Unternehmen (KMU) in Hochrisikosektoren und börsennotierte KMU, die im  Binnenmarkt tätig sind, ihre Vorprodukte prüfen. Die mit einem hohen  Risiko behafteten KMU soll die EU-Kommission definieren. Siehe hierzu den vom BDI im Download Bereich abrufbare Artikel.

Ein Lieferkettengesetz ist aber nicht neu. So ein Gesetz wurde schon in Frankreich und den Niederlanden vor Deutschland in Kraft gesetzt.

Teilweise wird im Internet das Deutsche Gesetz als zu weich dargestellt - wenn Sie den Gesetzestext aber ganau lesen, dann erkennt man, dass die Unternehmen erheblich Aufwand damit haben werden.

Strafen?

Das Gesetz sieht Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder vor. Diese sind an die Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) orientiert und können bis zu 2 % des Jahresumsatz der Firmengruppe betragen.

Ab 175.000 Euro kann das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Was ist umzusetzen?

Das Gesetz fordert eine Sorgfaltspflicht in Fragen von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschädigungen von den Unternehmen ein. Der Punktekatalog umfasst:

    • Ein Risikomanagement,
    • Regelungen zur Festlegung von Zuständigkeiten,
    • Durchführung von spezifischen Risikoanalysen,
    • Die Erstellung einer Grundsatzerklärung auf Basis der Ergebnisse der Risikoanalysen,
    • Präventionsmaßnahmen,
    • Abhilfemaßnahmen,
    • ein Beschwerdeverfahren - hier ist aber eigentlich ein Hinweisgebersystem gemeint,
    • Dokumentations- und Berichtspflichten.

Die Anforderungen sind nicht nur einmalig zu erfüllen, sondern durch zusammenhängende Prozesse - im Gesetz als Verfahren bezeichnet. Es geht also dem Grundsatz nach um Organisationsgestaltung mit Prozessen, Regelungen und Nachweisen um die Sorgfaltspflicht zu erfüllen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Anforderungen lesen Sie auf der nächsten Seite.

Interessiert Sie, wie die Sorgfaltspflichten auf Basis internationalen Standards aufgebaut und nachgewiesen werden können, dann sprechen Sie uns an.

Wir haben Lösungen - von einem Prozessmodell, einem Schulungskonzept mit einem e-Learning Portal, den Verfahrens-(Prozess-) Beschreibungen und einem Dokumentenmanagementsystem zur Nachweisführung. Hierfür nutzen wir internationale ISO Normen und machen Sie somit in Bezug auf die Sorgfaltspflicht sicher.

Interessante Links zum Lieferkettengesetz

Hier finden Sie interessante Links zum Lieferkettengesetz:
Hier gehts zu Wikipedia:
Hier gehts zur zuständigen Behörde:
(Handreichungen und weitere Informationen)
Hier gehts zum Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
(mit weiteren Informationen, Videos und Hilfestellungen)
Hier gehts zum Deutschen Bundestag:
(hier können Sie die Historie zum Lieferkettengesetz nachvollziehen)

Hier gehts zur Europäischen Kommission:
(mit weiteren Informationen zum EU Lieferkettengesetz)

Lieferkettengesetz - Download Überblick Hilfestellungen

Hier können Sie das eine Übersicht zu Hilfestellungen für das LkSG im PDF Format in Deutsch herunterladen.

Lesen Sie in unserem Whitepaper Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:

  • Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz | LkSG?
  • Gibt es so ein Gesetz auch auf europäischer Ebene - wo sind die Unterschiede?
  • Das Lieferkettengesetz - im Kontext weiterer Anforderungen
  • Wer muss das Gesetz umsetzen - und wer ist auch betroffen, obwohl nicht direkt genannt?
  • Was sind die Anforderungen durch das LkSG an das Unternehmen?
  • Was ist ein Menschenrechtsbeauftragter?
  • Welche Lösungsansätze gibt es?

Um das Whitepaper zu öffenen, klicken Sie bitte in das Deckblatt mit dem Tanker.
Umsetzungspflicht beginnt am 01. Januar 2023
- hierfür bleiben noch wenige Tage -
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