Lieferkettengesetz (LkSG) - - Hilfe zur Umstzung - LkSG - hier wird ihnen geholfen

Deutsches Lieferkettengesetz (LkSG)
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Lieferkettengesetz
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zur Sorgfalt für Menschenrechte und Umwelt innerhalb der Lieferkette.

Lieferkettengesetz

Die Zeit läuft ...

Am 01. Januar 2023 ist es soweit - dann tritt das Lieferkettengesetz - eigentlich korrekt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannt - in der ersten Stufe in Kraft. Mit der ersten Stufe wird es für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern verpflichtend.

Ein Jahr später titt die zweite Stufe in Kraft - damit gilt das Lieferkettengesetz für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 MItarbeitern.

Da die EU aber auch an einen europäischen Lieferkettengesetz arbeitet, das für 2024 geplant ist sind dann zukünftig auch die Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU) betroffen.

Vorgesehen ist in dem EU Lieferkettengesetz, dass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hochrisikosektoren sowie börsennotierte KMU, die im Binnenmarkt tätig sind, ihre Vorprodukte prüfen. Was ein mit einem hohen Risiko behafteten KMU ist, soll die EU-Kommission definieren.

Zielsetzung des Lieferkettengesetzes?

Das Lieferkettengesetz (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) - auch als Sorgfaltspflichtengesetz bekannt - soll  der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für  bestimmte Unternehmen festlegt. Unternehmen erhalten einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Das Gesetz hat hierzu Begriffe festgelegt. Die Anforderungen sind international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard ("due diligence standard") der VN-Leitprinzipien, auf dem der Nationale Deutsche Aktionsplan basiert. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Hohe Strafen drohen!

Verstöße werden teuer!

Ein Verstoß gegen das LkSG stellt eine Ordnungswidrigkeit da und kann mit einem Bußgeld geandet werden.

Bei der Höhe des Bußgeldes orientiert sich das LkSG an der Höhe der Datenschutz Grundverordnung - damit kann es sehr teuer werden. Verstoßen Sie gegen das LkSG drohen unter Bußgelder in  empfindlicher Höhe - ab einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann das bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes kosten. Dabei werden die Umsätze aller Gesellschaften zusammengefasst, wenn diese als wirtschaftliche Einheit operieren.

Wir gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 175.000 Euro verhängt, kann es von der Teilnahme an Öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: durch Nachdenken ist der  edelste, durch Nachahmen der einfachste, durch Erfahrung der bitterste. –  Konfuzuis

Schon Konfuzuis hatte es mit diesem Zitat auf den Punkt gebracht -  leider ist der dritte Weg, den welche manche Unternehmen nicht überleben.

Auf eine Überprüfung sollte man gut vorbereitet sein

Hilfestellung durch Normen

Viele der Anforderungen können sehr gut mittels der Umsetzung von Managementsystemen auf Basis der ISO-Normen abgedeckt werden. Die Umsetzung der Anforderungen sollte zeitlich nicht unterschätzt werden - Unternehmen sollten hiermit umgehend beginnen und entsprechende Projekt starten. Ein Projekt dauert in der Regel mindestens 12 Monate.

Wir sind Spezialisten hierfür und haben ein Lösungsmodell auf Basis von ISO-Normen entwickelt - damit können Sie Ihre Sorgfaltspflichten nachweisen. Es umfasst ein Prozessmodell, die notwendige Aufbauorganisation, die Richtlinien und Dokumente, die notwendigen Schulungen, die Dokumentenorganisation, automatische Lieferantenfragebögen, Unterstützung bei der Risikoanalyse und Software für das Beschwerdemanagement. Auch für den Menschenrechtsbeauftragten bieten wir Lösungsmodelle an.
Wir sind für Sie da!
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Wir unterstützen Sie mit über 20 Jahre Beratungserfahrung. Wir kennen die Welt der Klein-, Mittelstands- und Großunternehmen und können uns jedem Beratungsmandat anpassen und die Aufgabenstellung pragmatisch umsetzen.
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Status des Lieferkettengesetz

Der Referentenentwurf für das Lieferantenkettensorgfaltspfichtengesetz wurde am 28.02.2021 veröffentlicht. Der Regierungsentwurf wurde bereits am 03.03.2021 verabschiedet und das Gesetz wurde am 22.07.2021 veröffentlicht.

Am 01.01.2023 wird das Lieferkettengesetz in Kraft treten und ist zu diesem Termin von den Unternehmen umzusetzen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Benachteiligung der Deutschen Wirtschaft?

Auf den ersten Blick erscheint es, als ob sich durch das Lieferkettengesetz Nachteile für deutsche Unternehmen ergeben würden, da es sich um ein Deutsches Gesetz handelt. Das ist nicht richtig!

Das Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) soll an die künftige europäische Regelung angepasst werden. Damit sollen Wettbewerbsnachtiele für deutsche Unternehmen vermieden werden.

Wichtige Entwicklungen

Derzeit ist das Lieferkettengesetz ein Deutsches Gesetz und wirkt auch nur in Deutschland.Es ist für Deutsche Unternehmen und ausländische Unternehmen, die in Deutschland Produkte in den Verkehr bringen, verpfichtend.  Die Europäische Union (EU) hat aber das Thema ebenso in Bearbeitung. Im März 2021 haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit einen Legislaturvorschlag für ein Gesetz zur Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen angenommen. Damit ist das Thema auf europäischer Ebene angekommen und wird auch dort zu einer Regelung führen.

Der Vorschlag des Europäischen Parlaments sieht sehr umfangreiche Sorgfaltspflichten vor und geht weit über die derzeit in Deutschland festgelegten Verpflichtungen für Unternahmen hinaus.

Wechselwirkungen

Auf die Wirtschaft kommt nicht nur das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu, sondern einige weitere zu beachtende Gesetze.

Zusammenfassen kann man dies alles unter dem Begriff "Compliance" subsummieren- was in Deutsch "Einhaltung, Übereinstimmung, Rechtskonformität, Regeltreue oder "Handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften" bedeutet.

Wichtige zu beachtende Entwicklungen sind:

EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019)
Die EU-Whistleblower Richtlinie ist am 19.12.2020 in Kraft getreten schützt einen Hinweisgeber (Whistleblower). Bis zum 17.12.2021 sollte die Richtlinie eigentlich in nationales Recht umgesetzt werden, sodass ein systematischer Schutz von Hinweisgebern in Deutschland garantiert werden kann. Aktueller Status ist, dass man damit rechnet, dass es dann im Q. IV 22 soweit sein wird.
Eine längere Frist bis zum 17.12.2023 gilt nur im Hinblick auf die Verpflichtung zur Einrichtung interner Hinweisgebersysteme bei juristischen Personen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern.

Hinweisgeberschutzgesetz
Unternehmen haben das Hinweisgeberschutzgesetz wahrscheinlich ab dem Q.4 22 für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter umzusetzen. Das im Lieferkettengesetz unter § 8 LkSG geforderte Beschwerdeverfahren ist "de facto" ein Hinweisgebersystem.

Verbandssanktionengesetz
Wenn viele Unternehmen auch denken, das Gesetz sei ja für Verbände, irren sie sich. Als Verbände sind Unternehmen als juristische Personen gemeint.

Die Bundesregierung hatte den Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes nahezu unverändert beschlossen und diesen im Oktober 2020 in den Bundestag eingebracht. Dieser behandelte den Gesetzesentwurf allerdings aufgrund von Unstimmigkeiten in der Regierungskoalition nicht weiter.

Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung dies wieder aufnehmen wird. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat  Deutschland laufend ausdrücklich aufgefordert, endlich entsprechende Reformen des „Unternehmensstrafrechts“ einzuleiten. Somit ist die Forderung nach einem Compliance Managementsystem für die Unternehmen nur aufgeschoben - aber nicht aufgehoben.
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