EU-Lieferkettenrichtlinie | CSDD-Directive
Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz sollen nach EU-Recht niedrigere Schwellenwerte gelten. So wären beispielsweise EU-Gesellschaften mit beschränkter Haftung betroffen, die
- mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigten und einen weltweiten Nettoumsatz von mindestens 150 Millionen Euro erwirtschaften
- die mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen weltweiten Nettoumsatz von mindestens 40 Millionen Euro erwirtschaften und in einer ressourcenintensiven Branche tätig sind
- Die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzesentwurf sind schärfer formuliert, als das Deutsche LkSG
- Hierzu gehört u.a. auch die Erreichung des 1,5 Grad Zieles für jedes Unternehmen, d.h. der Klimaschutz wird Bestandteil werden
Einen entsprechenden Vorschlag hat die Europäische Kommission im Februar 2022 angenommen.
Aktuell hat sich die Ampelkoalition im Sep. 22 darauf geeinigt, die strengeren Vorgaben der zuständigen EU-Kommission zu unterstützen. Hierzu äußerte sich die Entwicklungsministerin Schulze: "Wenn Unternehmen Kinderarbeit zulassen oder die Umwelt zerstören, müssen sie dafür rechtlich belangt werden können". Eine Verschärftung damit ist u.a. das Klagerecht für Betroffene von Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen.
Wird das Gesetz vom EU-Parlament und den anderen 27 EU-Staaten angenommen, muss das deutsche LkSG entsprechend nachgeschärft werden.
Es wird Unternehmen empfohlen, schon heute die EU-Anforderungen in deren Projekte mit zu berücksichtigen.
EU DSDD-Directive
EU-Lieferkettengesetz | CSDD-Directive
Hier lesen Sie einen Beitrag zur EU-Richtlinie für die Lieferketten vom BDI