Lieferkettengesetz (LkSG) - Abschnitt II Risikomanagement - LkSG - hier wird ihnen geholfen

Deutsches Lieferkettengesetz (LkSG)
ISO 22301 Beratung
Vorsprung durch Wissen
Lieferkettengesetz
Direkt zum Seiteninhalt
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) vom 16. Juli 2021 | auch Lieferkettengesetz oder Sorgfaltspflichtengesetz genannt.
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2021


LkSG - § 4 Risikomanagement

(1) Unternehmen müssen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten (§ 3 Absatz 1) einrichten. Das Risikomanagement ist in alle maßgebliche Geschäftsabläufe durch angemessene Maßnahmen zu verankern.
(2) Wirksam sind solche Maßnahmen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren, wenn das Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen innerhalb der Lieferkette verursacht oder dazu beigetragen hat.
(3) Das Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens dafür zuständig ist, das Risikomanagement zu überwachen, etwa durch die Benennung eines Menschenrechtsbeauftragten. Die Geschäftsleitung hat sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Arbeit der zuständigen Person oder Personen zu informieren.
(4) Das Unternehmen hat bei der Errichtung und Umsetzung seines Risikomanagementsystems die Interessen seiner Beschäftigten, der Beschäftigten innerhalb seiner Lieferketten und derjenigen, die in sonstiger Weise durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens oder durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens in seinen Lieferketten in einer geschützten Rechtsposition unmittelbar betroffen sein können, angemessen zu berücksichtigen
LkSG
www.consuvation.com
Diese Seite wird von der CONSUVATION GmbH betrieben.
(C) CONSUVATION GmbH
+49 (0) 7031.4181-860
contact(@)consuvation.com
CONSUVATION GmbH
Ziegelstraße 20
71063 Sindelfingen
Deutschland
Hier finden Sie Informationen
zu unserem Unternehmen
MONTAG-FREITAG
09:00  - 17:00
SAMSTAG -SONNTAG
geschlossen
Die Übermittlung Ihrer  Daten in unseren Kontaktformularen erfolgt nicht verschlüsselt. Falls Sie das  Kontaktformular nicht nutzen wollen, können Sie uns gerne auch direkt eine Email senden oder anrufen. Wir verarbeiten Ihre Daten aus dem Kontaktformular oder Email ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und gegeben diese nicht an Dritte weiter. Dabei halten wir die Anforderungen der Datenschutz Grundverordnung (DS GVO) und BDSG-neu ein.
Hier finden Sie Informationen zum
Datenschutz
Zurück zum Seiteninhalt