UN-Regelung Nr. 157 (U-R157)
Bei der UN-R157 wurden die Anforderungen für den Einsatz bei Spurhalte-Assistenz Systemen (ALKS) geregelt. Dabei sind folgende Vorschriften einzuhalten:
- für die Sensorik,
- zum Fahrmodus Speicher,
- von zu erfassende Datenelementen,
- für die Datenverfügbarkeit unter Beachtung der jeweils geltenden nationalen und regionalen Rechtsvorschriften
- zum Schutz vor Manipulation,
- zur Cybersicherheit und Softwareaktualisierung