U-R157 - CONSUVATION GmbH

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UN-Regelung Nr. 157
Spurhalte-Assistenz Systemen (ALKS)

UN-Regelung Nr. 157 (U-R157)

Bei der UN-R157 wurden die Anforderungen für den Einsatz bei Spurhalte-Assistenz Systemen (ALKS) geregelt. Dabei sind folgende Vorschriften einzuhalten:

  • für die Sensorik,
  • zum Fahrmodus Speicher,
  • von zu erfassende Datenelementen,
  • für die Datenverfügbarkeit unter Beachtung der jeweils geltenden nationalen und regionalen Rechtsvorschriften
  • zum Schutz vor Manipulation,
  • zur Cybersicherheit und Softwareaktualisierung  

 Auch bei dieser UN-Regel stehen der Schutz vor Manipulation und die Cybersicherheit und Softwareaktualisierung im Vordergrund.
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