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RCE & NIS2 aus einer Hand
Risikobeurteilungen & Resilienzpläne
KRITIS-DachG Umsetzung
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Was ist die RCE-Richtlinie?

Resilience of Critical Entities – das neue KRITIS-Fundament der EU

Die Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Resilience of Critical Entities Directive, RCE) bildet zusammen mit der NIS2-Richtlinie das neue europäische Sicherheitsrahmenwerk. Während NIS2 die Cybersicherheit adressiert, fokussiert RCE auf die physische, organisatorische und systemische Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber allen Bedrohungen – ob Naturkatastrophen, Terroranschläge oder hybride Angriffe.

ℹ Hinweis: CER- und RCE-Richtlinie – zwei Namen, ein Gesetz

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied zwischen der CER- und der RCE-Richtlinie; es handelt sich um zwei Bezeichnungen für dasselbe EU-Gesetz. [1] [2]

Rechtsgrundlage

Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 27. Dezember 2022. Ersetzt die ECI-Richtlinie 2008/114/EG.

Fristen & Umsetzung

Umsetzung in nationales Recht bis 17. Oktober 2024. Deutschland hat das KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) verabschiedet, das seit 4. Juli 2025 in Kraft ist und die RCE-Anforderungen in deutsches Recht überführt.

Geltungsbereich

11 Sektoren, darunter Energie, Verkehr, Banken, Gesundheit und digitale Infrastruktur. Mitgliedstaaten identifizieren bis Oktober 2024 kritische Einrichtungen und notifizieren diese. Besonders kritische Einrichtungen können EU-weit eingestuft werden.

Bedrohungsspektrum

RCE verfolgt einen All-Hazards-Ansatz: Naturkatastrophen, technisches Versagen, Terroranschläge, Sabotage, Insider-Bedrohungen, hybride Angriffe und Pandemien. Erstmals wird physische Resilienz systematisch neben Cybersicherheit geregelt.

Wer ist betroffen?

Die 11 Sektoren der RCE-Richtlinie

Anhang I der RCE-Richtlinie definiert 11 Sektoren und 17 Teilsektoren. Mitgliedstaaten identifizieren je Sektor die kritischen Einrichtungen auf Basis nationaler Risikobeurteilungen – und notifizieren betroffene Betreiber offiziell.

01

Energie

Strom, Öl, Gas, Fernwärme, Wasserstoff – Erzeuger, Netzbetreiber, Versorger

02

Verkehr

Luftfahrt, Schienenverkehr, Wasserstraßen, Straßenverkehr inkl. Infrastruktur

03

Bankwesen

Kreditinstitute im Sinne der CRR-Verordnung, systemrelevante Banken

04

Finanzmarkt­infrastruktur

Handelsplätze, zentrale Gegenparteien (CCPs), Transaktionsregister

05

Gesundheit

Krankenhäuser, Labore, Medizingerätehersteller, Arzneimittelversorgung

06

Trinkwasser

Wassergewinnung, Aufbereitung und Verteilung (Trinkwasserversorgung)

07

Abwasser

Abwassersammlung, -behandlung und -entsorgung (kommunal & industriell)

08

Digitale Infrastruktur

IXP, DNS-Resolver, TLD-Register, Cloud-Anbieter, Rechenzentren, CDN

09

IKT-Dienste

Managed Service Provider (MSP), Managed Security Service Provider (MSSP)

10

Öffentliche Verwaltung

Zentral- und Regionalverwaltungen, sofern von den Mitgliedstaaten als kritisch eingestuft

11

Weltraum

Bodeninfrastrukturen für weltraumgestützte Dienste (neu in RCE gegenüber ECI)

Pflichten kritischer Einrichtungen nach RCE

Die RCE-Richtlinie legt einen klaren Pflichtenkatalog für notifizierte kritische Einrichtungen fest. Die Umsetzung muss systematisch und dokumentiert erfolgen.

Risikobeurteilung

Innerhalb von 9 Monaten nach Notifizierung: Risikobeurteilung auf Basis des nationalen KRITIS-Risikoprofils. All-Hazards-Ansatz, Abhängigkeiten und Kaskadeneffekte sind zu berücksichtigen.

Resilienzmaßnahmen

Physische Zutrittssicherung, Überwachungssysteme, Lieferkettensicherheit, Geschäftskontinuitätsplanung, Krisenmanagement und Wiederanlaufplanung nach Störungen.

Resilienzplan

Dokumentierter Resilienzplan, der Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Eskalationswege und Testverfahren beschreibt. Der Plan ist regelmäßig zu aktualisieren und der zuständigen Behörde vorzulegen.

Meldepflicht

Erhebliche Störungen sind unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, an die zuständige Behörde zu melden. Folgemeldung mit Details innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats.

⚠ Hintergrundüberprüfungen (Background Checks)

Kritische Einrichtungen dürfen für Personen in sensiblen Positionen Hintergrundüberprüfungen beim zuständigen Mitgliedstaat beantragen. Dies umfasst Vorstrafenregister und Sicherheitsüberprüfungen – eine neue Pflicht, die insbesondere für KRITIS-Betreiber in Deutschland über das KRITIS-DachG konkretisiert wird.

Chronologie

Zeitplan der RCE-Richtlinie

Von der Veröffentlichung bis zur vollständigen nationalen Umsetzung und Durchsetzung – die wichtigsten Meilensteine der RCE-Richtlinie.

Dezember 2022

Veröffentlichung der RCE-Richtlinie

Die Richtlinie (EU) 2022/2557 wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ersetzt die ECI-Richtlinie (2008/114/EG) und weitet den Geltungsbereich auf 11 Sektoren aus.

17. Januar 2023

Inkrafttreten der RCE-Richtlinie

Die RCE-Richtlinie tritt in Kraft. Mitgliedstaaten haben ab diesem Zeitpunkt 21 Monate Zeit zur Umsetzung in nationales Recht.

17. Oktober 2024 – Umsetzungsfrist

Umsetzungspflicht der Mitgliedstaaten

Mitgliedstaaten müssen nationale Strategien für die Resilienz kritischer Einrichtungen verabschiedet und die Umsetzungsgesetze in Kraft gesetzt haben. Deutschland befand sich im Gesetzgebungsverfahren zum KRITIS-DachG.

17. Oktober 2024

Identifizierung kritischer Einrichtungen

Mitgliedstaaten müssen bis zu diesem Datum kritische Einrichtungen in allen Sektoren auf Basis ihrer nationalen Risikobeurteilung identifiziert und notifiziert haben.

4. Juli 2025

KRITIS-DachG tritt in Kraft (Deutschland)

Das deutsche KRITIS-Dachgesetz tritt in Kraft und setzt die RCE-Richtlinie im deutschen Recht um. Es definiert Schwellenwerte, zuständige Behörden (BBK) und konkrete Pflichten für KRITIS-Betreiber.

Ab Notifizierung + 9 Monate ⚠ FRIST

Risikobeurteilung und Resilienzplan fällig

Notifizierte Einrichtungen haben 9 Monate nach ihrer Notifizierung Zeit, eine Risikobeurteilung vorzulegen und erste Resilienzmaßnahmen zu implementieren. CONSUVATION GmbH begleitet Sie durch diesen Prozess.

Ab 2026

Behördliche Prüfungen und Marktüberwachung

Zuständige Behörden (in DE: BBK) führen Inspektionen durch, fordern Nachweise ein und verhängen Bußgelder bei Nichterfüllung. EU-weite Koordination besonders kritischer Einrichtungen durch die Kommission.

Nationale Umsetzung

KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG): RCE in Deutschland

Das KRITIS-Dachgesetz überführt die RCE-Richtlinie in deutsches Recht und schafft erstmals ein sektorübergreifendes Rahmenwerk für die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland.

KRITIS-DachG in Kraft seit 4. Juli 2025

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist zentrale Koordinierungsstelle. Betreiber kritischer Anlagen müssen sich registrieren, Risikobeurteilungen vorlegen und Resilienzpläne erarbeiten. Kontaktstellen und Meldewege werden durch das BBK vorgegeben.

Zuständige Behörde: BBK

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert die Umsetzung des KRITIS-DachG und dient als zentrale Anlaufstelle. Sektorbehörden bleiben für fachliche Aufsicht zuständig.

Schwellenwerte & Identifizierung

Das KRITIS-DachG definiert sektorspezifische Schwellenwerte (z.B. Versorgungskapazitäten, Kundenzahlen), ab denen Einrichtungen als kritisch gelten. Unterhalb der Schwelle können Einrichtungen freiwillig Pflichten übernehmen.

Registrierung & Meldepflicht

Kritische Anlagen sind beim BBK zu registrieren. Erhebliche Störungen sind innerhalb von 24 Stunden zu melden. Das KRITIS-DachG definiert Erheblichkeitsschwellen und Meldewege analog zur RCE-Richtlinie.

Sanktionen

Das KRITIS-DachG sieht empfindliche Bußgelder bei Nichterfüllung vor. Behörden können Inspektionen anordnen, Nachbesserungsfristen setzen und im Extremfall den Betrieb untersagen.

RCE im Zusammenhang mit anderen EU-Regelwerken

RCE ist kein Einzelregelwerk. Viele Betreiber kritischer Infrastrukturen fallen gleichzeitig unter mehrere EU-Verordnungen – Synergien nutzen spart Aufwand.

NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555)

RCE und NIS2 bilden das europäische Sicherheits-Zwillingspaar: NIS2 für Cybersicherheit, RCE für physische Resilienz. Viele Betreiber fallen gleichzeitig unter beide Richtlinien. Synergien in der Dokumentation und Risikobeurteilung sind ausdrücklich vorgesehen und sollten genutzt werden.

NIS2Cyber & Physisch

DORA (Digital Operational Resilience Act)

DORA (EU 2022/2554) gilt für Finanzunternehmen und adressiert deren digitale operative Resilienz. Für Banken und Finanzmarktinfrastrukturen, die unter RCE fallen, ergänzen sich DORA und RCE: DORA für IKT-Risiken, RCE für physische Bedrohungen.

DORAFinanzsektor

EU-Energiekrisenrecht (SoS-VO etc.)

Im Energiesektor existieren sektorspezifische Resilienzpflichten (z.B. Versorgungssicherheitsverordnungen). RCE überlagert und ergänzt diese – Betreiber müssen prüfen, welche Anforderungen spezifischer sind und Vorrang haben.

EnergieVersorgungssicherheit

Cyber Resilience Act (CRA)

Der CRA richtet sich an Produkthersteller mit digitalen Elementen. Für KRITIS-Betreiber, die selbst Produkte entwickeln oder beschaffen, entstehen Wechselwirkungen: Produktsicherheit (CRA) und Betreiberresilienz (RCE) müssen aufeinander abgestimmt werden.

CRAProduktsicherheit

KRITIS & RCE-Expertise aus der Praxis

CONSUVATION GmbH berät Betreiber kritischer Infrastrukturen seit Jahren zu physischer Sicherheit, Informationssicherheit und regulatorischer Compliance. Mit dem Inkrafttreten von RCE und KRITIS-DachG erweitern wir unser bewährtes Beratungsportfolio um dedizierte RCE-Leistungen.

Wir kennen die Anforderungen in allen 11 Sektoren und begleiten Sie von der Ersteinschätzung über die Risikobeurteilung bis zur behördenfesten Dokumentation. Auf Wunsch koordinieren wir auch mit Sektorbehörden und dem BBK.

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RCE / KRITIS-DachG

Vollständige RCE-Expertise inkl. nationaler Umsetzung

NIS2 & RCE

Integrierte Beratung für Cyber- und physische Resilienz

Risikobeurteilungen

All-Hazards-Risikoanalysen für KRITIS-Betreiber

Resilienzpläne

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Unsere Leistungen

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Von der ersten Einschätzung Ihrer RCE-Betroffenheit bis zum abnahmereifen Resilienzplan – wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

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Häufige Fragen

FAQ zur RCE-Richtlinie

Die häufigsten Fragen zur RCE-Richtlinie, zum KRITIS-DachG und zu den Pflichten kritischer Einrichtungen – beantwortet von unseren Experten.

Was unterscheidet RCE von der bisherigen ECI-Richtlinie?
Die frühere ECI-Richtlinie (2008/114/EG) beschränkte sich auf zwei Sektoren (Energie und Verkehr) und fokussierte auf die Identifizierung europäischer kritischer Infrastrukturen. Die RCE-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf 11 Sektoren, führt konkrete Pflichtenkataloge für Betreiber ein, legt Meldepflichten fest und verpflichtet Mitgliedstaaten zu nationalen Resilienzstrategien. Die RCE ist damit deutlich umfassender und verbindlicher.
Wie erfahre ich, ob meine Einrichtung als kritisch notifiziert wurde?
Die zuständige nationale Behörde – in Deutschland das BBK in Koordination mit Sektorbehörden – notifiziert betroffene Einrichtungen offiziell. Die Notifizierung erfolgt schriftlich und beinhaltet Informationen zu den konkreten Pflichten. Einrichtungen können sich auch selbst beim BBK melden, wenn sie davon ausgehen, die Schwellenwerte des KRITIS-DachG zu erfüllen. CONSUVATION GmbH unterstützt bei der Vorab-Einschätzung.
Müssen wir sowohl NIS2 als auch RCE erfüllen?
Ja – viele Betreiber kritischer Infrastrukturen fallen gleichzeitig unter NIS2 (Cybersicherheit) und RCE (physische Resilienz). Die Richtlinien sind komplementär gestaltet: Dort wo Überschneidungen bestehen, können Risikobeurteilungen, Dokumentationen und Meldeverfahren integriert werden. CONSUVATION GmbH bietet dafür ein integriertes RCE+NIS2-Beratungsprogramm an, das Aufwände minimiert.
Was gilt als "erhebliche Störung" mit Meldepflicht?
Als erheblich gilt eine Störung, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung wesentlicher Dienste hat – gemessen an Faktoren wie Anzahl betroffener Nutzer, Dauer der Störung, geografische Ausdehnung, Ausmaß von Sachschäden oder Leben und Gesundheit, wirtschaftliche Auswirkungen sowie Kaskadeneffekte auf andere kritische Sektoren. Das KRITIS-DachG konkretisiert diese Schwellenwerte sektorspezifisch. Die erste Meldung muss binnen 24 Stunden erfolgen.
Welche Sanktionen drohen bei Nichterfüllung des KRITIS-DachG?
Das KRITIS-DachG sieht Bußgelder in erheblicher Höhe vor, deren genaue Staffelung nach Schwere des Verstoßes und Größe der Einrichtung bemessen wird. Zudem können Behörden Inspektionen anordnen, Nachbesserungsfristen setzen, Zertifizierungen entziehen und im äußersten Fall den Betrieb untersagen. Eine frühzeitige, dokumentierte Umsetzung schützt vor Haftungsrisiken.
Gibt es Erleichterungen für kleine Unternehmen?
Die RCE-Richtlinie und das KRITIS-DachG sehen Schwellenwerte vor, unterhalb derer Einrichtungen nicht als kritisch gelten. Kleine und mittlere Unternehmen sind daher in der Regel nicht direkt betroffen – es sei denn, sie betreiben Infrastrukturen, die trotz geringer Unternehmensgröße systemrelevant sind (z.B. regionaler Alleinversorger). CONSUVATION GmbH hilft bei der Einschätzung.

RCE-Richtlinie & KRITIS-DachG:
Sind Sie bereits notifiziert oder vorbereitet?

Kontaktieren Sie CONSUVATION GmbH für eine kostenlose Erstberatung. Wir klären Ihre Betroffenheit und zeigen Ihnen den effizientesten Weg zur RCE- und KRITIS-DachG-Compliance.

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