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Gap-Analysen & Baumusterprüfung
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Was ist die RCE-Richtlinie?

Radio Equipment Directive – Fundament der Funkanlagen-Regulierung

Die Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive, RED) regelt das Inverkehrbringen von Funkanlagen in der EU. Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 wurde sie um verbindliche Cybersicherheitsanforderungen ergänzt – ein Wendepunkt für IoT, Smart Home, Wearables und alle vernetzten Geräte mit Funkschnittstelle.

Rechtsgrundlage

Die RED (2014/53/EU) ersetzt seit 2016 die R&TTE-Richtlinie. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 aktiviert die Cybersicherheitsartikel 3.3(d), (e) und (f) mit Wirkung ab 1. August 2025.

Inkrafttreten

Ab dem 1. August 2025 sind alle neuen Funkanlagen, die in der EU auf dem Markt bereitgestellt werden, verpflichtet, die Cybersicherheitsanforderungen der Artikel 3.3(d)–(f) zu erfüllen.

Betroffene Produkte

Alle Geräte mit Funkanschnittstelle, die internetfähig sind, personenbezogene Daten verarbeiten oder als Kinderspielzeug/Babyphone konzipiert sind – von Smartwatches bis Industrial-IoT.

Konsequenzen bei Nichterfüllung

Produkte ohne Konformitätsbewertung dürfen nicht mehr in der EU vermarktet werden. Behörden können Marktrücknahmen, Importverbote und Bußgelder verhängen.

Die drei Cybersicherheits-Artikel im Detail

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 aktiviert drei bislang optionale Artikel der RED und macht sie verbindlich für alle betroffenen Funkanlagen.

Art. 3.3(d) – Netzschutz

Funkanlagen, die direkt oder über andere Geräte mit dem Internet kommunizieren können, dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf das Internet, andere Netze oder Dienste verursachen. Schutz des öffentlichen Kommunikationsnetzes steht im Vordergrund.

Betrifft: Internet-of-Things, Smart-Home, Router

Art. 3.3(e) – Datenschutz

Funkanlagen mit Verarbeitung personenbezogener Daten oder Standortdaten müssen technische Schutzmaßnahmen beinhalten, die den Schutz der Privatsphäre sicherstellen. Dies umfasst Datensicherheit, Zugriffskontrollen und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Betrifft: Wearables, Gesundheitsgeräte, GPS-Tracker

Art. 3.3(f) – Kinderschutz

Funkanlagen, die als Kinderspielzeug einzustufen sind oder zur Babyphone- und Kinderüberwachung dienen, müssen spezifische Sicherheitsfunktionen bieten, um Kinder vor Gefahren aus dem Cyberraum zu schützen.

Betrifft: Smart Toys, Babyphones, Lerngeräte

Chronologie

Zeitplan der RCE-Richtlinie

Von der Einführung der RED bis zur vollständigen Durchsetzung der Cybersicherheitspflichten – die wichtigsten Meilensteine im Überblick.

Juni 2014

Veröffentlichung der RED (2014/53/EU)

Die Radio Equipment Directive wird im Amtsblatt der EU veröffentlicht und löst die R&TTE-Richtlinie ab. Artikel 3.3 enthält optionale Cybersicherheitsanforderungen.

Juni 2016

RED tritt in Kraft

Die RED gilt für alle Mitgliedstaaten. Die Cybersicherheitsartikel 3.3(d), (e) und (f) sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht verpflichtend aktiviert.

Januar 2022

Delegierte Verordnung (EU) 2022/30

Die Europäische Kommission veröffentlicht die Delegierte Verordnung, die die Artikel 3.3(d), (e) und (f) als verbindlich erklärt – mit einem Übergangszeitraum bis August 2025.

1. August 2025 ⚠ FRIST

Cybersicherheitspflicht wird verbindlich

Ab diesem Datum müssen alle neuen Funkanlagen der betroffenen Kategorien die Anforderungen der Artikel 3.3(d)–(f) nachweislich erfüllen. Technische Dokumentation, DoC und ggf. Drittprüfung sind verpflichtend.

Ab 2026

Marktüberwachung durch Behörden

Nationale Behörden intensivieren die Marktüberwachung. Produkte ohne Konformitätsnachweis können aus dem Markt genommen werden. CONSUVATION begleitet Sie durch laufende Compliance-Prüfungen.

Technische Standards

Harmonisierte Normen zur RED-Cybersicherheit

Harmonisierte Normen schaffen eine Konformitätsvermutung – wer sie einhält, gilt als RED-konform. Die Auswahl der richtigen Norm ist produktkategorie-abhängig.

Norm Titel Relevant für Artikel Produkttyp
ETSI EN 303 645 Cybersecurity for Consumer Internet of Things – Baseline Requirements 3.3d3.3e Consumer IoT, Smart Home, Wearables
ETSI EN 303 446 Requirements for Networked Equipment 3.3d Vernetzte Heimgeräte
ETSI TS 103 848 Assessment of security aspects of Consumer IoT 3.3d3.3e Allgemeine IoT-Geräte
ETSI EN 303 645 + TR 103 621 Kinderspielzeug-Cybersicherheitsanforderungen 3.3f Smart Toys, Kindergeräte
EN ISO/IEC 27001 Informationssicherheits-Managementsystem 3.3e Ergänzend für Datenschutz
IEC 62443 Industrial Cybersecurity (OT/ICS) 3.3d3.3e Industrial IoT, embedded Systems

RCE-Richtlinie im Zusammenhang

Die RED steht nicht allein – sie ist Teil eines wachsenden EU-Cybersicherheitsrahmens. Kennen Sie die Wechselwirkungen, vermeiden Sie Doppelarbeit.

Cyber Resilience Act (CRA)

Der CRA gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen – also auch für Funkanlagen. RED und CRA überschneiden sich: Das ENISA klärt sukzessive, welche Norm für welches Produkt Vorrang hat. Hersteller sollten beide Regelwerke parallel prüfen.

CRA 2027Konvergenz

NIS2-Richtlinie

NIS2 adressiert die Betreiber wesentlicher und wichtiger Einrichtungen, während die RED Produkthersteller trifft. Überschneidungen entstehen, wenn Hersteller selbst NIS2-Betreiber sind oder Funkanlagen in kritischer Infrastruktur einsetzen.

NIS2KRITIS

DSGVO

Artikel 3.3(e) RED ergänzt die DSGVO auf Produktebene: Während die DSGVO den Verantwortlichen adressiert, fordert die RED technischen Datenschutz bereits im Gerät selbst – Privacy by Design wird zur Marktzugangspflicht.

Privacy by DesignArt. 25 DSGVO

EU-Maschinenverordnung

Maschinen mit Funkschnittstelle fallen möglicherweise gleichzeitig unter die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und die RED. Eine sorgfältige Abgrenzung der anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren ist essenziell.

MaschinenverordnungDual Scope

So gelingt die Zertifizierung

Konformitätsbewertungsverfahren

Die RED sieht je nach Risikoklasse verschiedene Verfahren vor. CONSUVATION begleitet Sie vom Gap-Analyse-Workshop bis zur fertigen technischen Dokumentation und DoC.

Interne Fertigungskontrolle (Anhang II)

Für Geräte, bei denen vollständig harmonisierte Normen angewendet werden, kann der Hersteller eine Selbstdeklaration vornehmen. Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung (DoC) sind Pflicht.

EU-Baumusterprüfung (Anhang III)

Wenn keine harmonisierten Normen angewendet werden oder das Gerät Frequenzen nutzt, für die keine Koordination vorliegt, ist eine Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle (NoBo) erforderlich.

Technische Dokumentation

Unabhängig vom gewählten Verfahren: Die technische Dokumentation muss Sicherheitsanalysen, Testberichte, Risikobeurteilung und Stücklisten umfassen. CONSUVATION erstellt und prüft alle notwendigen Unterlagen.

CE-Kennzeichnung & DoC

Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung bringt der Hersteller das CE-Zeichen an und stellt die EU-Konformitätserklärung aus. CONSUVATION unterstützt bei Formulierung, Sprache und Archivierung der DoC.

RCE-Expertise aus der Praxis

CONSUVATION begleitet Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte seit Jahren bei der CE-Konformität von Funkanlagen. Unsere Berater kennen die RED in all ihren Facetten – von der Frequenzkoordinierung bis zur Cybersicherheitsbewertung nach den neuen Artikeln.

Wir verbinden regulatorisches Know-how mit technischer Tiefe: Sicherheitsarchitektur, Penetration Testing-Koordination, Normenmapping und Behördenkorrespondenz – aus einer Hand, auf Deutsch und Englisch.

Kostenloses Erstgespräch

RED / RCE

Vollständige RED-Kompetenz inkl. Cybersicherheitsartikel

IEC 62443

OT/ICS Security für Industrial IoT

ETSI EN 303 645

Consumer IoT Baseline Security

Gap-Analysen

Schnelle Lückenanalyse gegen RED-Anforderungen

Unsere Leistungen

RCE-Richtlinien-Compliance mit CONSUVATION

Von der ersten Einschätzung bis zur CE-Kennzeichnung – CONSUVATION begleitet Sie durch jeden Schritt des RED-Cybersicherheitsprozesses.

Quick-Check RED Cybersecurity

Schnelle Ersteinschätzung, ob Ihr Produkt unter die Cybersicherheitsartikel der RED fällt und welcher Handlungsbedarf besteht.

  • Produktklassifizierung nach Artikel 3.3(d/e/f)
  • Normenmapping und Normenauswahl
  • Kurzbericht mit nächsten Schritten
  • Remote-Durchführung möglich
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RED-Konformitätsprojekt

Vollständige Begleitung Ihres Produkts bis zur CE-Kennzeichnung – inklusive Behördenabstimmung, DoC-Erstellung und Dokumentenarchivierung.

  • Technische Dokumentation komplett
  • EU-Konformitätserklärung (DoC)
  • CE-Kennzeichnungsberatung
  • Notifizierte Stelle koordinieren
  • Post-Market Monitoring Setup
Jetzt anfragen

Häufige Fragen

FAQ zur RCE-Richtlinie

Die wichtigsten Fragen zu RED, Cybersicherheitspflichten und Konformität – beantwortet von unseren Experten.

Was ist der Unterschied zwischen RED und RCE-Richtlinie?
Die Bezeichnung "RCE-Richtlinie" wird umgangssprachlich für die Radio Equipment Directive (RED, 2014/53/EU) in Verbindung mit den Cybersicherheitsanforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 verwendet. Rechtlich korrekt heißt das Regelwerk "RED" – der Begriff "RCE" betont lediglich den Cybersicherheitsaspekt (Radio Communications Equipment / Cyber Essentials).
Gilt die Cybersicherheitspflicht auch für Altprodukte?
Die Pflicht gilt ab dem 1. August 2025 für alle Produkte, die ab diesem Datum erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden. Bereits auf dem Markt befindliche Produkte sind nicht automatisch betroffen – aber ein Redesign, eine neue Firmware-Version oder ein erneutes Inverkehrbringen kann die Pflicht auslösen. CONSUVATION empfiehlt eine individuelle Prüfung.
Brauche ich zwingend eine Drittprüfung (notifizierte Stelle)?
Nicht zwingend – wenn vollständig harmonisierte Normen angewendet werden, ist die Selbstdeklaration des Herstellers nach Anhang II ausreichend. Eine notifizierte Stelle ist jedoch zwingend erforderlich, wenn keine harmonisierten Normen existieren oder das Gerät Frequenzen nutzt, für die keine Koordination vorliegt. Bei Cybersicherheitsanforderungen gilt aktuell: Sofern ETSI EN 303 645 vollständig angewendet wird, ist Selbstdeklaration möglich.
Welche Dokumentation ist für die RED-Cybersicherheit erforderlich?
Die technische Dokumentation muss eine Beschreibung des Produkts und seiner Verwendung, Zeichnungen und Schaltpläne, Risikobeurteilung, Testberichte und Normennachweise, eine Beschreibung der Cybersicherheitsmaßnahmen sowie die EU-Konformitätserklärung umfassen. Die Dokumentation ist mindestens 10 Jahre aufzubewahren. CONSUVATION erstellt und prüft alle Unterlagen.
Wie verhält sich die RED zum Cyber Resilience Act (CRA)?
Der Cyber Resilience Act (CRA), der ab 2027 schrittweise gilt, adressiert ebenfalls Produkte mit digitalen Elementen. Für viele Funkanlagen werden sowohl RED als auch CRA relevant sein. Die EU-Kommission arbeitet an Abgrenzungsregelungen (sogenannten "Sectoral Law"-Klauseln), um Doppelkonformitäten zu vermeiden. CONSUVATION beobachtet die Entwicklung und berät Sie zu beiden Regelwerken.
Muss die EU-Konformitätserklärung auf Deutsch erstellt werden?
Die EU-Konformitätserklärung muss in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Mitgliedstaats vorgelegt werden, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird. Für Deutschland ist Deutsch erforderlich. Wird das Produkt in mehreren EU-Ländern vermarktet, sind Übersetzungen in die jeweiligen Amtssprachen notwendig. CONSUVATION erstellt DoC auf Deutsch und Englisch.

Bereit für die Cybersicherheits­pflicht ab August 2025?

Kontaktieren Sie CONSUVATION für eine kostenlose Erstberatung. Wir analysieren Ihr Produkt und zeigen Ihnen den schnellsten Weg zur RED-Konformität.

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