NIS2-Richtlinie Anforderungen - CONSUVATION GmbH

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Was verlangt die NIS2-Richtlinie?
Der Anwendungsbereich auf die Wirtschaft und Öffentlichen Dienst ist erheblich erweitert worden
Wir helfen Ihnen die NIS2-Anforderungen umzusetzen ....

Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS2 -Richtlinie) | Directive on Security of Network and Information Systems

Zusammenfassung NIS2-Richtlinie

Bisher wurde von der EU die erste Version der NIS-Richtline aus dem Jahre 2016 mit dem Schwerpunkt auf die Kritische Infrastrukturen entwickelt. In Deutschland wurde diese in das IT-Sicherheitsgesetz überführt und in Kraft gesetzt. NIS2 greift viel weiter und betrifft nun mehr als 100.000 mittlere und kleiner Unternehmen ebenso!

Die NIS betraf die Kritischen Infrastrukturen - NIS2 betrifft viel mehr – + 3 Sektoren in der wesentliche Gruppe und +5 Sektoren in der Fruppe der wichtigen Unternehmen - das ist eine erhebliche Erweiterung!

Seit 2020 wurde die NIS-Richtlinie überprüft. Dies hatte die Zielsetzung den bestehenden Rechtsrahmen in Folge der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft und zunehmender Bedrohungen für die Cybersicherheit anzupassen. Darüber hinaus schlägt die NIS-2 Kommission vor, die Sicherheit in Lieferketten und Lieferantenbeziehungen zu erhöhen.

Dabei ist die NIS-Richtlinie ein Teil eines großen Maßnahmenpakets zur ständigen Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit im Bereich der Cybersicherheit.

Hierzu gehört auch die EU-RCE-Richtlinie für Resilienz (Widerstandsfähigkeit), welche die Ausfallsicherheit für die Unternehmen festlegt.

Der Entwurf der NIS2-Richtlinie ist im Mai 2022 von der EU freigegeben worden und muss nun noch verabschiedet werden. Es ist damit zu rechnen, dass die NIS2-Richtlinie in den nächsten Monaten in Kraft treten wird.

12 Monate nach Inkrafttreten müssen wesentliche und wichtige Einrichtungen Registrierungsinformationen an die ENISA übermitteln.
Innerhalb von 18 Monaten ist die EU-NIS2-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Man geht davon aus, dass diese sofort wirkt und keine Umsetzungsfrist gilt – analog zur Datenschutz Grundverordnung (DS GVO).

An der DS GVO orientieren sich auch die Bußgelder: bei Verstößen gegen die Verpflichtungen in Bezug auf die Maßnahmen die Cybersicherheit-Vorgaben oder Meldepflichten sind Bußgelder in Höhe von mindestens 10.000.000 Euro oder 2 % den weltweiten Jahresumsatz möglich.
Hierzu ist eine Organhaftung vorgesehen, d.h. die Leitungsorgane sollen für Verstöße zukünftig persönlich haftbar gemacht werden.

Was ist neu in der NIS2-Richtline?

Erweiterung der NIS2 Kritische Sektoren

Von eingeschränkten kritischen Sektoren (KRITIS) kann nicht mehr die Rede sein. Die wesentlichen kritischen Sektoren erhöhen sich um drei und die wichtigen wachsen um fünf – somit auf insgesamt sechzehn NIS2 Sektoren. Die kritischen Sektoren sind somit identisch zur EU RCE-Richtlinie.
Interessant ist hierzu ein Vergleich zur heutigen KRITIS Struktur in Deutschland, denn hier wird deutlich, dass ein neuer Bereich „Industrie“ betroffen ist und die KRITIS Sektoren inhaltlich konkretisiert wurden.
NIS2   Sektoren
Konkretisiert
KRITIS
Bemerkungen
Kritische Sektoren
[1] Abwasser
Abwasserentsorgung

Trinkwasserversorgung

 
Abwasserbeseitigung
Neu
[2] Banken
Kreditinstitute
Bargeldversorgung
Kartengestützter   Zahlungsverkehr
Konventioneller   Zahlungsverkehr
Wertpapier- und   Derivalgeschäft
Versicherungsleistungen, SozialveStromversorgung
Gasversorgung
Kraftstoff- und Heizölverorgung
Fernwärmeversorgung
Stromversorgung
Gasversorgung
Kraftstoff- und Heizölverorgung
Fernwärmeversorgungrsicherung, Grundversicherung

[3] Digitale Infrastruktur
IXPs
DNS
TLD Registries
Cloud Provider
Rechenzentren
CDNs
TSPs
Elektr. Kommunikation
Sprach- und Datenübertragung
Datenspeicherung und -verarbeitung
 

[4] Energie
Elektrizität
Fernwärme
Öl
Gas
Wasserstoff
Stromversorgung
 
Gasversorgung
 
Kraftstoff- und Heizölverorgung
 
Fernwärmeversorgung

[5] Finanzmärkte
Handelsplätze
Gegenpartien (CCPs)
Bargeldversorgung
Kartengestützter   Zahlungsverkehr
Konventioneller   Zahlungsverkehr
Wertpapier- und   Derivalgeschäft
Versicherungsleistungen,   Sozialversicherung, Grundversicherung

[6] Gesundheit
Gesundheitsdienstleister
EU Labore
Medizinforschung
Pharmazeutik
Medizingeräte
Stationäre medizinische Versorgung
 
Versorgung mit lebenserhaltenden Medizinprodukte
 
Versorgung mit Arzneien und Blut/Plasma
 
Laboratoriumdiagnostik

[7] Transport
Luft
Schiene
Wasser
Straße
Luftverkehr
Schienenverkehr
Binnen und   Seeschifffahrt
Straßenverkehr
Öffentlicher   Personennahverkehr, Netze, Verkehrssteuerung und Leitzentralen
Übergreifend Wetter   und Satellitennavigation

[8] Trinkwasser
Wasserversorgung
Trinkwasserversorgung
Abwasserbeseitigung

[9] Raumfahrt
Bodeninfrastruktur
Transport (Bodeninfrastruktur)
Neu
[10] Öffentliche Verwaltung
Zentralregierung
Landesregierung
Regierungsbezirke

Neu
Wesentliche Sektoren
[1] Abfallwirtschaft

Entsorgung von Siedlungsabfällen
Neu
[2] Chemikalien

Gefahrgutstoffe
Neu
[3] Digitale Dienste
Handelsplätze
Suchmaschinen
Soziale Netzwerke
Telemediendienste

[4] Ernährung

Gefahrgutstoffe
Neu
[5] Industrie
Medizingeräte
Computer
Elektrik
Maschinenbau
Automobile
Transport
Ernährung (Herstellung)
Neu
[6] Post und Kurier

Transport (Logistik)
Neu
Damit werden durch die NIS2-Richtlinie die Sektoren erheblich ausgeweitet. Mit NIS2 werden nun auch bereits Unternehmen erfasst, die 50 und mehr Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. € haben. Damit ist der Mittelstand neu im Fokus der NIS2-Richtlinie.

Zum kritischen Sektor Gesundheit werden zukünftig beispielsweise neben Gesundheitsdienstleister insbesondere Labore, die Medizinforschung und Pharmazeutik sowie Hersteller von Medizingeräten gehören.
 
Deutlich erweitert wird darüber hinaus der kritische Sektor "Digitale Infrastruktur", der zukünftig insbesondere auch Cloud-Provider, Rechenzentren sowie Content-Delivery-Netzwerke erfassen wird.
 
Die gravierendste Änderung wird bei den „wesentlichen Sektoren“ sein, dass der gesamte industrielle Sektor und insbesondere Hersteller von Medizingeräten und Computern, aber auch die Branchen Maschinenbau und Mobility hinzukommt. Damit betrifft NIS2 fast die ganze Wirtschaft und Öffentlichen Dienst.

Durch NIS-2 betroffene Unternehmen

Ausschlaggebend soll die Betroffenheit durch das Unternehmen sein. Die ggf. anzuwendenden Schwellenwerte werden nach den EU-Regelungen 2003/361/EG festgelegt:

  • Gruppe große Unternehmen:                 > 250 Beschäftigte, > 50 Mio. € Umsatz, > 43 Mio. € Bilanz
  • Gruppe mittlere Unternehmen:              50-250 Beschäftigte, 10-50 Mio. € Umsatz, < 43 Mio.€ Bilanz
 
  • Spezialfälle werden unabhängig ihrer Größe reguliert, wenn kritisch oder wesentlich
  • Digitale Informationsstruktur wird unabhängig der Größe reguliert, wenn kritisch  
 
Ausschlüsse und Sonderfälle für Unternehmen, die nicht betroffen sind:

  • Gruppe kleine Unternehmen:                  < 49 Beschäftigte und < 10 Mio. € Umsatz / Bilanz
  • Gruppe kleinst Unternehmen:                 < 9 Beschäftigte und < 2 Mio. € Umsatz / Bilanz
  

Welche Maßnahmen verlangt die NIS2-Richtlinie

 
NIS2 legt folgende Mindestanforderungen für Cybersicherheit fest, welche jedes Land durch eine nationale Gesetzgebung verbindlich machen muss. Diese Maßnahmen sind somit verpflichtend und werden ggf. durch nationale Behörden überwacht.
 
Nach Artikel 17 und Artikel 18 müssen mindestens folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

    • Richtlinien:                                    Es müssen Richtlinien für Risikomanagement und Informationssicherheit vorhanden und umgesetzt sein.
    • Vorfallmanagement:                   Es müssen die Prävention, Detektion und Bewältigung von Informationssicherheitsvorfällen
    • Kontinuität:                                   Umsetzung von BCM und Krisenmanagement
    • Lieferketten:                                 Sicherheit in der Lieferkette – bis zur Entwicklung der Zulieferer im Rahmen der Informationssicherheit
    • Test und Audit:                            Einführung von Methoden zur Messung der Effektivität von Informationssicherheit, Überprüfung der          
                                                            Informationssicherheit mittels unabhängiger Audits
    • Kryptografie:                                Umsetzung eines angemessenen Einsatzes von Verschlüsselungstechnologien im Unternehmen
    • Meldeprozesse:                          Unverzügliche Meldung von signifikanten Störungen, Vorfälle
    • Registrierungspflicht:                Nach Art. 25 muss sich das Unternehmen ggf. bei der ENISA registieren.
            

Einsatz von Standards zur Erfüllung der NIS2-Richtlinie

Grundlage sollen internationale und europäische Standards zur Umsetzung der Informationssicherheit in Unternehmen sein. Mitgliedsstaaten können aber ggf. auch Zertifizierungen vorschreiben. Auf jeden Fall ist damit die ISO 27001 wieder als Grundlage zu sehen.

Bußgelder / Strafen nach der NIS2-Richtlinie

In der DS GVO orientieren sich auch die Bußgelder: bei Verstößen gegen die Verpflichtungen in Bezug auf die Maßnahmen die Cybersicherheit-Vorgaben oder Meldepflichten sind Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000.000 Euro oder 2 % den weltweiten Jahresumsatz möglich.

Hierzu ist eine Organhaftung vorgesehen, d.h. die Leitungsorgane sollen für Verstöße zukünftig persönlich haftbar gemacht werden.

Empfehlungen für Unternehmen

Da die die Marktlage bei der Verfügbarkeit für Spezialisten in der Informationssicherheit knapp sind und die Vorlaufzeit für ggf. notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen erheblich sein können, sollten Unternehmen spätestens mit der Verabschiedung der NIS2-Richtlinie in der EU prüfen, welche neuen rechtlichen Pflichten sie beachten müssen.

Hierfür sind dann auch notwendige interne Kapazitäten einzuplanen und das Vorhaben sollte offiziell in die Projektplanung 2023 aufgenommen werden.

Bestehende Managementsysteme für ISO 27001 oder TISAX werden helfen, aber nicht die neuen NIS2-Anforderungen abdecken.

Prüfen Sie unsere Portale ISO27001 und TISAX, Prozessmodell und e-Learning

Hier finden Sie Informationen zur EU-RCE-Richtlinie. Gilt NIS2 für Sie als wesentlicher Sektor, dann gilt die RCE-Richtlinie (Pflicht BCM-Anforderungen)ebenfalls für die Umsetzungspflicht für Sie.

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