Vorsprung durch Wissen und Erfahrung
Richtlinie nach § 390 SGB V · KBV (Originaltext) ↗

IT-Sicherheit in Ihrer Praxis: rechtssicher, nachweisbar, ab sofort umgesetzt

Jede Vertragsarzt- und Psychotherapiepraxis muss die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV erfüllen. § 390 SGB V selbst sieht zwar keine eigene Bußgeldnorm vor – doch bei damit verbundenen Datenschutzverstößen drohen DSGVO-Bußgelder bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des Jahresumsatzes (Art. 83 DSGVO) sowie berufs- und strafrechtliche Konsequenzen. CONSUVATION zeigt Ihnen in wenigen Minuten, wo Ihre Praxis heute steht – und baut ergänzend auch den Datenschutz Ihrer Praxis auf, inklusive externem Datenschutzbeauftragten.

Version 2.0 der Richtlinie · in Kraft seit 01.04.2025 · alle Anforderungen verpflichtend seit 01.10.2025

Auditoren für ISO 27001, BSI-Grundschutz & CADIS
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Spezialisiert auf Arzt- & Psychotherapiepraxen
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Warum jetzt handeln

Die Richtlinie ist Pflicht – keine Empfehlung

Die KBV erstellt die Richtlinie nach § 390 SGB V im gesetzlichen Auftrag des Digital-Gesetzes (DigiG) – im Einvernehmen mit dem BSI und im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, den Bundes(zahn)ärztekammern und der gematik. Sie gilt für jede vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxis – gestaffelt nach Praxisgröße. Einen umfassenden Überblick zum Thema IT-Sicherheit für Arztpraxen finden Sie auf unserer Themenseite.

Bis zu 20 Mio. € DSGVO-Bußgeld

§ 390 SGB V sieht selbst keine eigene Sanktionsnorm vor – doch bei damit verbundenen Datenschutzverstößen drohen DSGVO-Bußgelder bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des Jahresumsatzes (Art. 83 DSGVO) sowie berufs- und strafrechtliche Konsequenzen. Einzelne KVen verweisen zudem auf mögliche Honorarkürzungen.

Frist bereits verstrichen

Seit dem 01.10.2025 sind alle Anforderungen aus Personal, Schulung, Patch-Management, Endgeräten, E-Mail und Cloud verpflichtend. Praxen ohne vollständigen Nachweis sind bereits im Verzug.

Jährliche Prüf- und Anpassungspflicht

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Richtlinie jährlich überprüft und mindestens alle zwei Jahre an den Stand der Technik angepasst wird. Die Umsetzung ist damit kein einmaliges Projekt.

Kein theoretisches Risiko

Aktuelle Vorfälle 2026 zeigen: Es trifft auch Praxen

Cyberangriffe auf Gesundheitseinrichtungen sind längst Realität – nicht nur bei großen Kliniken. Zwei aktuelle Fälle zeigen typische Einfallstore, die genau die Anforderungen der Richtlinie adressieren.

Mai 2026

Phishing-Angriff auf eine Arztpraxis in Rheinland-Pfalz

Unbekannte verschafften sich per gefälschter E-Mail Zugangsdaten einer Mitarbeiterin und damit Zugriff auf das Praxis-Postfach. Sie lasen Nachrichten mit, kopierten Daten und versendeten manipulierte Zahlungsaufforderungen an Empfänger der Praxis.

Betrifft: Anlage 1, Nr. 8–10 (Schulung) Nr. 40–41 (E-Mail-Sicherheit)

Quelle: draco.de, 27.05.2026

April 2026

Datenabfluss bei einem Abrechnungsdienstleister für Kliniken und Chefärzte

Bei einem Cyberangriff auf einen externen privatärztlichen Abrechnungsdienstleister wurden über 120.000 Patientendatensätze entwendet – darunter Stammdaten, Diagnosen und Bankverbindungen. Die betroffenen Einrichtungen selbst blieben technisch unversehrt, haften nach der DSGVO aber dennoch für Auswahl und Kontrolle ihrer Dienstleister.

Betrifft: Anlage 1, Nr. 50 (Cloud-/Dienstleister-Sicherheit)

Quelle: borncity.com, 22.05.2026

Struktur der Richtlinie

Fünf Anlagen, gestaffelt nach Praxisgröße

92 Einzelanforderungen verteilt auf fünf Anlagen – von Personal und Netzwerksicherheit bis zur Telematikinfrastruktur.

Anlage 1

Basis für alle Praxen

50 Anforderungen: Personal, Schulung, Netzwerk, Patch-Management, Endgeräte, Mobilgeräte, E-Mail, Apps, Cloud.

Anlage 2

Mittlere Praxen

10 zusätzliche Anforderungen ab 6 Personen: Logging, Verschlüsselung, restriktive Rechtevergabe.

Anlage 3

Großpraxen

17 zusätzliche Anforderungen ab 21 Personen: Netzsegmentierung, Mobile Device Management, sicherer E-Mail-Server-Betrieb.

Anlage 4

Medizinische Großgeräte

6 Anforderungen für CT, MRT, PET, Linearbeschleuniger & IVD-Analysegeräte – unabhängig von der Praxisgröße.

Anlage 5

Telematikinfrastruktur

9 Anforderungen für Konnektor, TI-Gateway und Primärsysteme – gilt für alle Praxen.

92 Punkte

Ihre vollständige Checkliste

Alle Anforderungen mit Status- und Verantwortlichkeitsspalte – zum sofortigen Einsatz in Ihrer Praxis.

Geltungsbereich

Welche Anlagen gelten für Ihre Praxis?

Maßgeblich ist die Zahl der ständig mit Datenverarbeitung betrauten Personen – Voll- oder Teilzeit spielt keine Rolle.

PraxisgrößeDefinitionAnwendbare Anlagen
Praxisbis 5 Personen1 + 5
Mittlere Praxis6–20 Personen1 + 2 + 5
Großpraxisüber 20 Personen bzw. krankenhausähnliche Strukturen, Groß-Labore1 + 2 + 3 + 5
+ GroßgeräteCT, MRT, PET, Linearbeschleuniger, IVD-Analysegerätezusätzlich Anlage 4
Kostenloser Download

Die vollständige Umsetzungs-Checkliste – gratis

Alle 92 Anforderungen aus Anlage 1–5 in einer druckfertigen Checkliste mit Status- und Verantwortlichkeitsspalte, direkt einsetzbar in Ihrer Praxis.

  • Vollständig nach Anlage 1–5 gegliedert
  • Übersicht aller Fristen der Richtlinie inkl. 01.10.2025
  • Praxisgrößen-Matrix zur Selbsteinordnung
  • Als Word-Dokument, sofort nutzbar

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Leistungen

Von der Checkliste zur nachweisbaren Umsetzung

CONSUVATION begleitet Praxen von der Bestandsaufnahme bis zur jährlichen Evaluation – und übernimmt auf Wunsch auch den Datenschutz Ihrer Praxis vollständig, inklusive externem Datenschutzbeauftragten.

Gap-Analyse

Abgleich des Ist-Zustands mit Anlage 1–5, individuell nach Praxisgröße.

  • Vor-Ort oder remote
  • Priorisierte Ergebnisliste

Schulung & Sensibilisierung

Praxispersonal wird nachweisbar zur Informationssicherheit geschult.

  • Unkomplizierte E-Learning-Schulung, flexibel, orts- und zeitunabhängig
  • Schulungsnachweise

Jährliche Evaluation

Kontinuierlicher Verbesserungsprozess gemäß Richtlinienvorgabe.

  • Jährlicher Review-Termin
  • Anpassung an neue Anforderungen

Datenschutz & externer Datenschutzbeauftragter

CONSUVATION baut den Datenschutz Ihrer Praxis vollständig auf und setzt ihn mit Lösung und Schulungen um – auf Wunsch inklusive Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter (DSB).

  • Aufbau von Datenschutz-Dokumentation und Prozessen
  • Softwaregestützte Umsetzung
  • Mitarbeiterschulungen zum Datenschutz
  • Externe DSB-Bestellung möglich
Planbare Kosten

Schlüsselfertige Umsetzung inkl. Schulung – zum Festpreis

Kein Stundenaufwand, keine Überraschungen: CONSUVATION setzt die Anforderungen der Richtlinie nach § 390 SGB V für Ihre Praxisgröße als Komplettpaket um – von der Dokumentation bis zur Mitarbeiterschulung, zu einem vorab fixierten Festpreis.

Praxis · bis 5 Personen

Paket Basis

[FESTPREIS] € netto, einmalig
Schlüsselfertige Umsetzung Anlage 1 + 5
  • Gap-Analyse gegen Anlage 1 + 5
  • Alle erforderlichen Richtlinien & Nachweise erstellt
  • Mitarbeiterschulung via E-Learning-Portal inklusive
  • Abschlussdokumentation zur Vorlage bei der KV
Festpreis anfragen
MEISTGEWÄHLT
Mittlere Praxis · 6–20 Personen

Paket Komplett

[FESTPREIS] € netto, einmalig
Schlüsselfertige Umsetzung Anlage 1 + 2 + 5
  • Gap-Analyse gegen Anlage 1 + 2 + 5
  • Alle erforderlichen Richtlinien & Nachweise erstellt
  • Mitarbeiterschulung via E-Learning-Portal inklusive
  • Softwarelösung zur laufenden Nachweisführung
  • Netzplan & Berechtigungskonzept
  • 1 Jahr Update-Service bei Änderungen der Richtlinie
Festpreis anfragen
Großpraxis · über 20 Personen

Paket Enterprise

auf Anfrage
Schlüsselfertige Umsetzung Anlage 1 + 2 + 3 + 5 (+ 4 bei Großgeräten)
  • Vollständige Gap-Analyse inkl. MDM & Netzsegmentierung
  • Alle erforderlichen Richtlinien & Nachweise erstellt
  • Mitarbeiterschulung via E-Learning-Portal (mehrere Rollen, gestaffelt)
  • Softwarelösung zur laufenden Nachweisführung
  • Individuelles Festpreisangebot nach kurzer Erstanalyse
Angebot anfragen

So funktioniert's: Nach einer kurzen kostenlosen Erstanalyse Ihrer Praxisgröße und IT-Ausstattung erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot – Umsetzung und Schulung aus einer Hand, ohne Nachverhandlung. Anfrage per contact@consuvation.com oder Telefon +49 (0) 7031.4181-860.

Unsere Expertise

Erfahrene Experten — keine Juniorberater

CONSUVATION setzt ausschließlich erfahrene Senior-Berater ein. Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Informationssicherheit gehören wir zu den Pionieren der Branche – unsere Experten zählten zu den ersten zertifizierten Auditoren für BS 7799, dem britischen Standard, der als direkter Vorläufer der heutigen ISO 27001 gilt. Dieses Insiderwissen aus über zwei Jahrzehnten fließt direkt in die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie § 390 SGB V in Ihrer Praxis ein – für maximale Sicherheit und Nachweisqualität.

ISO 27001

Berater, Auditoren & Arbeitskreismitglieder der ISO – tiefes Normenwissen aus erster Hand.

Normungsarbeit

TISAX

Langjährige Erfahrung in der Automobilindustrie – Beratung und Vorbereitung nach VDA ISA.

Praxiserprobt

CADIS

Spezialisiertes Know-how im Bereich Datensicherheit & Compliance – als DEKRA-autorisierter Partner.

Auditperspektive

CISA · CISM · CRISC · CGEIT

Die renommiertesten internationalen ISACA-Zertifizierungen – von IT-Revision über Sicherheits- und Risikomanagement bis IT-Governance.

Nachweisbare Qualifikation
25+
Jahre Erfahrung
BS 7799
Erste Auditoren des ISO-Vorläufers
ISO
Arbeitskreismitglieder
100%
Senior-Berater
Häufige Fragen

FAQ zur IT-Sicherheitsrichtlinie § 390 SGB V

Für wen gilt die Richtlinie?

Für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten. Der Umfang der Anforderungen richtet sich nach der Praxisgröße.

Bis wann müssen die neuen Anforderungen umgesetzt sein?

Die Richtlinie (Version 2.0) gilt seit 01.04.2025. Eine Reihe neu hinzugekommener Anforderungen aus Anlage 1, 3 und 5 musste spätestens bis 01.10.2025 umgesetzt sein – diese Frist ist bereits verstrichen. Wer die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt, sollte kurzfristig nachbessern.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

§ 390 SGB V selbst sieht keine eigene Sanktionsnorm vor. Verstöße müssen aber dennoch nicht folgenlos bleiben: Damit verbundene Datenschutzverstöße können nach Art. 83 DSGVO mit Bußgeldern bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, hinzu kommen mögliche berufs- und strafrechtliche Konsequenzen. Einzelne Kassenärztliche Vereinigungen verweisen zudem auf mögliche Honorarkürzungen.

Werden Praxen zur IT-Sicherheit kontrolliert?

Aktuell sind keine gesonderten Kontrollen in Form von Audits oder Praxisbegehungen speziell zur IT-Sicherheitsrichtlinie vorgesehen. Das entbindet nicht von der Umsetzungspflicht – Nachweise sollten trotzdem vorgehalten werden.

Muss ich einen zertifizierten Dienstleister für Informationssicherheit beauftragen?

Nein. Es besteht keine Verpflichtung, einen zertifizierten Dienstleister für Informationssicherheit zu beauftragen.

Wie hoch ist der Umsetzungsaufwand für meine Praxis?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten: Der Aufwand hängt davon ab, was Ihre Praxis heute bereits umgesetzt hat, und orientiert sich am Stand der Technik sowie der Komplexität der benötigten Lösung. CONSUVATION ermittelt den tatsächlichen Aufwand für Ihre Praxis im Rahmen der Gap-Analyse.

Muss ich mich als Netzwerkadministrator zertifizieren lassen?

Nein. Interne Netzwerkadministratoren müssen sich nicht zertifizieren lassen. Externe Dienstleister können optional eine Zertifizierung nach § 390 Abs. 7 SGB V erlangen.

Wie unterstützt CONSUVATION meine Praxis?

Mit einer strukturierten Gap-Analyse anhand der Checkliste, schlüsselfertiger Umsetzung, Schulung des Praxispersonals und der jährlichen Evaluation gemäß Richtlinienvorgabe.

Kann CONSUVATION auch den Datenschutz meiner Praxis übernehmen?

Ja. Über die IT-Sicherheitsrichtlinie hinaus baut CONSUVATION den Datenschutz Ihrer Praxis vollständig auf und setzt ihn mit Software und Schulungen um. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) für Ihre Praxis.

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Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 22.07.2026 · Rechts- und Fristangaben werden laufend geprüft

Tilsiter Str. 6 · D-71065 Sindelfingen · +49 (0) 7031.4181-860 · contact@consuvation.com